China – kein EinwanderungslandTeil I

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Nur sehr wenige Ausländer aber kamen in den vergangenen 58 Jahren in den Genuss eines unbegrenzten Aufenthaltsrechts oder gar der chinesischen Staatsangehörigkeit. In der Hauptstadt Peking wurden zwischen 1949 und 2004 insgesamt nur 35 "Permanent Residence Certificates" und 277 "Certificates of Resettlement" an Ausländer vergeben.
Die "Freunde des revolutionären China"
Nach der Gründung der Volksrepublik 1949 wurde einer Reihe von Ausländern, die in der Regel schon vor 1949 für die Kommunisten gearbeitet hatten, der Titel "Foreign Expert" und in vielen Fällen auch die chinesische Staatsbürgerschaft verliehen. Als erster Ausländer wurde 1949 der amerikanische Arzt George Hatem (马海德, 1910-1988) eingebürgert. Die "ausländischen Experten", ein Terminus, der heute noch existiert, lebten praktisch alle im in den fünfziger Jahren erbauten Friendship Hotel in Pekings Westen. Unter ihnen waren Ärzte, wie der Deutsche Hans Müller, aber auch Journalisten und Lektoren. Sehr bekannt ist die deutsche Fotografin Eva Siao (叶华, 1911-2002), die Mitte der 30er Jahre den chinesischen Dichter Emi Siao (萧三) heiratete. Ca. 100 "Experten" sollen es gewesen sein, die chinesische Staatsbürger wurden. Während der Zeit der Kulturrevolution (1966-1976) ) war alles Ausländische suspekt, viele der altgedienten Experten saßen im Gefängnis. Nur sehr wenige Ausländer konnten China in dieser Zeit auch nur besuchen.
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| Friendship Hotel Beijing, Foto: Maja Linemann |
Mitte der 1970er Jahre begannen die Verhältnisse sich zu normalisieren. 1974 wurden erstmals wieder ausländische Studenten an chinesischen Universitäten zugelassen. Ende der 70er Jahre startete Deng Xiaopings Reform- und Öffnungspolitik. Seitdem hat sich der Bewegungsspielraum für Ausländer graduell vergrößert und die Kontrolle wurde mehr und mehr gelockert. Aber erst im Jahr 2003 wurden beispielsweise die Wohnbeschränkungen für Ausländer in Peking aufgehoben. Weiterhin schwankt die offizielle Politik gegenüber Ausländern in China zwischen historisch bedingtem Misstrauen und der Erkenntnis, das internationaler Austausch und ausländisches Wissen und Know-how für die Entwicklung des Landes nützlich sind.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz von 1980
1980 verabschiedete die chinesische Regierung das "Nationality Law", welches hauptsächlich auf dem Jus sanguinis, also dem Prinzip der Abstammung gründet. Zuvor – d.h. auch im Falle der bereits erwähnten ausländischen Experten – waren Fragen der Nationalität nach dem "Law of Nationality" vom Jahr 1929 bzw. auf der Basis von administrativen oder diplomatischen Ad hoc-Entscheidungen gelöst worden. Nach dem Gesetz von 1980 ist chinesischer Staatsbürger, wer
- in China geboren wird und mindestens einen chinesischen Elternteil hat;
- im Ausland geboren wird mindestens einen chinesischen Elternteil hat – es sei denn, die Eltern haben sich im Ausland "niedergelassen", das heißt, sie haben in dem Land, in dem sie leben, eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung, bzw. das Kind hat mit der Geburt eine andere Staatsbürgerschaft erhalten;
- in China geboren wird und dessen Eltern staatenlos sind oder deren Staatangehörigkeit nicht zu bestimmen ist, die aber in China "ansässig" sind.
Das Gesetz legt außerdem fest, dass folgende Personen die chinesische Staatsbürgerschaft beantragen können: Ausländer und Staatenlose, die bereit sind, die Gesetze der VR China zu befolgen, und die eine der folgenden Bedingungen erfüllen: 1. sie sind nahe Verwandte oder Abkommen von ethnischen Chinesen, 2. sie haben sich in China niedergelassen, 3. sie haben andere legitime Gründe. Allerdings erlaubt China keine doppelte Staatsbürgerschaft. Formulare für die Beantragung oder Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft können im Internet heruntergeladen werden. In der Realität ist es fast unmöglich, nach China "einzuwandern". Ausnahmen wie die Ehefrau japanischer Abstammung des ehemaligen Ping-Pong-Weltmeisters Zhuang Zedong bestätigen die Regel: 1987 heiratete Zhuang die Japanerin Atsuko (佐佐木敦子). Um die Erlaubnis zur Heirat zu bekommen, musste diese ihre japanische Staatsangehörigkeit aufgeben und die chinesische annehmen. Dass dies überhaupt möglich war, hat vielleicht damit zu tun, dass Atsuko bis 1967 in China aufgewachsen war. Ihr 1962 verstorbener Vater hatte sich am chinesischen Volk verdient gemacht. 1978 kam Atsuko zurück und arbeitete für eine japanische Firma in Peking. Heirat und Einbürgerung wurden von Deng Xiaoping abgesegnet.
Redakteurin, Deutsch-Chinesisches Kulturnetz
Copyright: Deutsch-Chinesisches Kulturnetz
Oktober 2007








