China - Kein EinwanderungslandTeil II

Die zunehmende Öffnung Chinas, der Zustrom von Ausländern und die wachsende Bereitschaft, sich in die globale Wirtschaft zu integrieren und an internationale Regeln anzupassen, haben sich auch auf Chinas Ausländerpolitik ausgewirkt. Schon früh setzte die chinesische Regierung eine entsprechende Arbeitsgruppe ein, die die Einwanderungsgesetze anderer Länder wie der USA, Kanada, Japan etc. studierte. 1986 verabschiedete der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses das Gesetz der Volksrepublik China über die Regelung der Ein- und Ausreise von Ausländern Hierin werden Aufenthalte von Ausländern in "kurzfristige", "langfristige" und solche "für immer" eingeteilt. Unter kurzfristige Aufenthalte fallen touristische Reisen, Familienbesuche, Geschäftsreisen etc. Unter "langfristig" wird ein Aufenthalt von 1-5 Jahren verstanden, in der Regel zum Studium, zur Arbeit und zu Investitionszwecken. Unter den neun Arten von Visa existiert ein "Niederlassungsvisum". In dem Gesetz wurde somit festgehalten, dass Ausländern das Recht gewährt werden kann, sich permanent in China aufzuhalten.
Im selben Jahr, in dem das Gesetz in Kraft trat, erhielt erstmals ein Ausländer, und zwar ein Deutscher, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in China. Es war der Ingenieur Werner Gerich (†2003), der 1984 als Rentner durch den Bonner Senior Experten Service (SES) in die Provinz Hubei kam, um die Wuhaner Dieselmotorenfabrik auf Vordermann zu bringen. Nur zwei Monate nach seiner Ankunft in Wuhan wurde Gerich für zwei Jahre zum Generaldirektor der Wuhaner Fabrik ernannt und war damit der erste ausländische Manager in China seit 1949. Zwischen 1985 und 2004 gewährte die chinesische Regierung über 3.000 Ausländern das Recht, sich in China niederzulassen – aber nur 50 erhielten eine permanente Aufenthaltsberechtigung.
Fachkräfte gesucht
Trotz der großen Bevölkerung mangelt es in China in vielen Bereichen wie Informationstechnologie oder Finanzindustrie, im Management und in der Forschung, an Fachleuten. Chinas Ziel ist es daher, neben Investitionen auch mehr Experten ins Land zu holen. Vor diesem Hintergrund ist das chinesische „Greencard-System" zu sehen, welches 2004 – drei Jahre nach Chinas WTO-Beitritt – mit den Regulations on Examination and Approval of Permanent Residence of Foreigners in China eingeführt wurde. Während Ausländer zuvor ihre Aufenthaltserlaubnis in der Regel einmal pro Jahr erneuern mussten, erlaubt die Greencard, bzw. das "Permaent Foreigner Residency Certificate" wie es offiziell heißt, erstmals einen längeren Aufenthalt: Bei Über-18-Jährigen ist sie zehn Jahre gültig. Ausländer, die eine Greencard erhalten, benötigen kein Visum mehr, sondern können mit ihrem Pass und dem "Permanent Foreigner Residency Certificate" ein- und ausreisen. Außerdem können sie beliebig ihre Arbeitsstelle wechseln und ihre Kinder ohne Extra-Gebühren in chinesische Bildungseinrichtungen schicken. Der Inhaber einer chinesischen Greencard soll sich länger als drei Monate pro Jahr in China aufhalten. Für die Ausstellung sind die lokalen Ämter für Öffentliche Sicherheit zuständig.
Die Greencard – eine elitäre Angelegenheit
Die Messlatte für die Greencard ist jedoch sehr hoch angesetzt. Gute Aussichten haben Präsidenten multinationaler Unternehmen in China oder Nobelpreisträger! Bis März 2005 hatte das Pekinger Amt für Öffentliche Sicherheit 163 Greencard-Anträge angenommen, ein Drittel davon waren Neuanträge und zwei Drittel von Personen, die bereits im Besitz eines "Resettlement" oder "Permanent Residence Certificates" waren. Hundert Greencards wurden im ersten Gang vergeben, u.a. an den Nobelpreisträger Robert A. Mundell und Wee Theng Tan, Präsident von Intel China. Der erste Ausländer, der in Shanghai eine Greencard erhielt, war Peter A. Borger, Vize-Präsident von Siemens China.

Gemäß den Greencard-Regelungen muss, wer in den Genuss dieser Daueraufenthaltsberechtigung kommen möchte, ein "hochrangiger" ausländischer Experte sein, herausragende Dienste für China geleistet oder über 500.000 USD in China investiert haben oder mit einer solchen Person verheiratet sein. Auch Familienangehörige oder Ehegatten eines chinesischen Staatsbürgers können sie erhalten, müssen aber mindestens fünf Jahren in China gelebt haben.
Ende September 2005, ein Jahr nach Einführung der Regelung, sollen 649 Ausländer aus 33 Nationen eine chinesische Greencard erhalten haben. Nicht viele im Vergleich zu den knapp 400.000, die sich länger hier aufhalten. Jia Xu von der Cornell Law School kritisierte 2006 das Greencard-System entsprechend als zu generell und zu eng gefasst. China erreiche damit seine Ziele, Investitionen und Fachkräfte anzuziehen, nur bedingt. Zum Beispiel sei der Fall von Überseechinesen, die zum Studium ins Ausland gegangen sind und nun zurückkehren oder investieren möchten, nicht gesondert geregelt.
China hat sich in den vergangenen 30 Jahren von einem abgeschlossenen, teilweise sogar fremdenfeindlichen Staat zu einem Magneten für die Welt entwickelt. Es ist der Traum vieler Ausländer, einige Jahre hier zu leben und zu arbeiten; nur wenige jedoch möchten ihr ganzes Leben "in der Fremde" verbringen und können sich daher mit den bestehenden Gesetzen und Möglichkeiten gut arrangieren. Anders mag sich die Situation für ethnische Chinesen darstellen, die noch auf günstigere Regelungen warten müssen.
Text: Maja Linnemann
Redakteurin, Deutsch-Chinesisches Kulturnetz
Copyright: Deutsch-Chinesisches Kulturnetz
Oktober 2007
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Oktober 2007






