Philanthropie und Zivilgesellschaft

„NGOs“ in der chinesischen Geschichte

Yuelu-Akademie in Changsha, Provinz Hunan © www.icpress.cn
Das Individuum in der westlichen und chinesischen Gesellschaft © Lao Du
Das Individuum in der westlichen und chinesischen Gesellschaft © Lao Du

Teil III: Wesenszüge der chinesischen Gesellschaft im Rahmen der ethischen Ordnung (2)

Als zweites Merkmal wird das System der politischen Herrschaft und der Gesellschaft von der Beziehung zwischen den übergeordneten und mit Regierungsgewalt ausgestatteten „Beamten“ einerseits und dem subordinierten und regierten „Volk“ andererseits bestimmt. „Das Selbst kultivieren, die Familie ordnen, das Land regieren und damit die Welt in Frieden halten“, lautet die traditionelle chinesische Vorstellung einer guten Regierung, und führt uns vor Augen, dass sich der chinesische Staatsbegriff aus einem Netz der sozialen Beziehungen mit den konzentrischen Kreisen „Selbst – Familie – Staat“ ableitet. Innerhalb dieser Struktur konzentrischer Kreise ist die Macht des Staates nach außen hin unbegrenzt und kann sich letztlich auf die ganze Welt erstrecken. Nach innen jedoch herrscht eine Geschlossenheit und eine moralische Rangordnung, die das „Kleine“ innen und das „Große“ außen anordnet. Außerdem besitzt der Herrscher eine naturgegebene Rechtmäßigkeit; dass der „Himmelssohn“ seine letzte Legitimation aus einer vom Himmel verliehenen Herrschergewalt bezieht, ist Vorraussetzung für den gesellschaftlichen Regelkatalog. Die Legitimation des Beamten, der als Ordnungsgewalt den Staat repräsentiert, leitet sich in der Fortsetzung der naturgegebenen Rechtmäßigkeit vom Mandat des Herrschers ab. Deshalb liegt die „öffentliche“ Verwaltung in China ihrem ethischen Muster nach in den Händen der „Beamten“ und ist folgerichtig Sache des „Herrschers“. Innerhalb der traditionellen chinesischen Sprachregelung sind Begriffe wie „Öffentlichkeit“, „Beamter“, „Staat“ und „Herrscher“ nicht klar voneinander abgegrenzt. Infolgedessen wird die Beziehung von „Öffentlichem“ und „Privatem“ in der Konsequenz zu einer Beziehung zwischen Staat und Gesellschaft, zwischen „Beamten“ und „Volk“ oder sogar zwischen „Monarch“ und „Untertan“.

Kombiniert man das Konglomerat von „Öffentlichkeit“, „Beamten“, „Staat“ und „Herrscher“ mit der oben dargelegten Vorstellung von „Öffentlichem und Privatem“, in welcher Selbst und Persönliches überwunden werden sollten, wird daraus übertragen auf die ethische Hierarchie ein ausschließliches Prinzip, nach dem Volk und Untertan der privaten Sphäre, Beamter und Herrscher hingegen der öffentlichen Sphäre zugeordnet werden. Dieses bedeutet de facto, dass der Wille des Herrschers den Willen jedes Einzelnen ersetzt, und dass die Interessen der Herrscherklasse an die Stelle des öffentlichen Interesses der Gesellschaft treten. Damit ist die letzte Konsequenz nicht ein Geist des öffentlichen Wohls, sondern die Tatsache, dass ein Individuum in der Position des Herrschers oder des Beamten über die Individuen des Volksstandes regiert und sich persönliche Macht im bürokratischen Amt ballt. Das erklärt, warum sich in China trotz seiner Betonung der „Großen Allgemeinheit“ niemals ein öffentlicher Raum des Volkes herausgebildet hat und auch die Moral der „Selbstlosigkeit“ sich schwer tat, einen eigenständigen Gemeinschaftssinn zu etablieren.

Obwohl das Vordringen der westlichen Kultur große Veränderungen in der chinesischen Gesellschaftsstruktur bewirkt hat, bestimmt die Logik der traditionellen ethischen Hierarchie den Entwicklungsstand der chinesischen Gesellschaft nach wie vor in entscheidendem Maße. Der Herrschaftsanspruch des Staates über die Gesellschaft sowie die Tendenz zu einem bürokratiezentrierten Kollektivismus durchsetzen unverändert den Entstehungsprozess sozialer Strukturen. Auch das im Jahr 1949 gegründete sozialistische China konnte sich der Logik dieser ethischen Hierarchie nicht entziehen. Der amerikanische Politologe Tsou Tsang (邹谠, 1918-1999) charakterisierte mit seinem Konzept einer „Totalen Gesellschaft“ die Gesellschaftsstruktur des damaligen Chinas: Seine sogenannte „Totale Gesellschaft“ kann aufgrund der totalen Kontrolle und des Monopols des Staates über die gesellschaftlichen Ressourcen auch als staatliche „Omnipotenz“ bezeichnet werden. Diese beruht vor allem auf drei Faktoren: Erstens einem direkten Staatsmonopol über den Großteil der gesellschaftlichen Ressourcen, einschließlich der Produktionsmittel, Existenzmittel und des „Pools an Möglichkeiten“. Zweitens verlaufen zwischen den sozialen und politischen Strukturen nur dünne Trennwände, so dass sich politisches, ökonomisches und ideologisches Zentrum stark überlappen. Drittens fehlen in der Gesellschaft die mittelnden Organe, seitdem die herrschende Klasse eliminiert wurde und die dreistufige Struktur von „Staat – Volkselite – Volk“ durch ein zweistufiges System von „Staat und Volk“ ersetzt wurde. So steht heute der Staat dem Volk direkt gegenüber. Wie man sieht, stützt sich die „Totale Gesellschaft“ auf einen gewaltigen Konzentrationsprozess administrativer Politik und formt ein Modell, in dem der Staat die Gesellschaft regiert.

Seit Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts hat die Reform- und Öffnungspolitik in der chinesischen Gesellschaft eine gewaltige Transformation bewirkt. Das Gerüst der Gesellschaft hat sich in den Strukturen der gesellschaftlichen Ressourcen, in den regionalen Strukturen sowie in der Struktur gesellschaftlicher Organisationen und Positionen modifiziert. Die Beziehung zwischen Staat und Gesellschaft ist dabei, sich neu zu konstituieren. In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat sich die staatliche Kontrolle deutlich gelockert, gesellschaftliche Organisationen erleben eine Renaissance, die persönlichen Rechte nehmen zu und ein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit etabliert sich allmählich. Der Begriff der Zivilgesellschaft und der Aufbau eines Non-Profit-Sektors haben unter diesen Bedingungen ihren Anfang genommen. Chinas gemeinnützige Institutionen sind erst im Entstehen begriffen und dennoch darf bei ihrer Analyse nicht außer Acht gelassen werden, dass – sei es aus der Perspektive des geistesgeschichtlichen Erbes oder des Aufbaus der Organisationen – der gemeinnützige Sektor in China nicht allein aus dem Vordringen einer Kultur nach westlichem System resultiert, sondern in vielerlei Hinsicht auch die Tradition einer chinesischen „Gesellschaft durch das Volk“ aufnimmt.

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Teil I: „NGOs“ in der chinesischen Geschichte

Teil II: Wesenszüge der chinesischen Gesellschaft im Rahmen der ethischen Ordnung (1)

Der gesamte Text wurde 2005 in der Ausgabe Nr. 3 des Journals der Verwaltungshochschule Gansu veröffentlicht.
Text: Jia Xijin (贾西津)
Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der School of Public Policy and Management der Tsinghua Universität und stellvertretende Leiterin des NGO-Forschungsinstituts der Tsinghua-Universität
Übersetzung: Julia Buddeberg
Januar 2010
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