Philanthropie und Zivilgesellschaft

Der Bürger und sein Staat – die Entwicklung europäischer Zivilgesellschaft(en)

Marktplatz in Augsburg, Gemälde nach Joerg Breu d.Ä. (1475/76- 1537), Augsburg, Städtische Kunstsammlungen, © picture-alliance / akg-images
Marktplatz in Augsburg, Gemälde nach Joerg Breu d.Ä. 16. Jhd. © picture-alliance / akg-images
Marktplatz in Augsburg ca. 16. Jhd., Gemälde nach Joerg Breu d.Ä. © picture-alliance / akg-images

Was eigentlich ist eine „Zivilgesellschaft“? Manche verstehen darunter das Engagement von Bürgern, die sich abseits staatlicher Institutionen organisieren: soziale Vereinigungen gründen, Schulen betreiben oder sich zu politischen Aktionen zusammenschließen. Doch ursprünglich bedeutete das Konzept der „Zivilgesellschaft“ nichts anderes als eine Gemeinschaft von Bürgern, die ein gutes Leben anstrebt – so jedenfalls sah es der antike Philosoph Aristoteles. Die Vorstellungen, wie ein Staat und eine Gesellschaft optimal organisiert sein müssten, beruhten in der westlichen Antike auf der Unterscheidung zwischen der „häuslichen Sphäre“ der Familie und dem Bereich der öffentlichen, bürgerlichen Gemeinschaft – und sie beruhten auf der Einteilung der Menschen in freie Bürger und unfreie Sklaven. Letztere sorgten mit ihrer Arbeit dafür, dass erstere sich überhaupt als freie und einander gleichberechtigte Mitglieder um die Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten kümmern konnten. In den unterschiedlichen Epochen der westlichen Antike (ca. 1200 v.Chr. – 600 n.Chr.) – also in den Stadtstaaten des alten Griechenlands und später, im römischen Weltreich – haben sich jene Gedanken, Staatsvorstellungen und Gesellschaftskonzepte herausgebildet, die im Europa späterer Zeiten immer wieder aufs Neue diskutiert und abgewandelt wurden.

Europäische Ideale

Denn bereits in der westlichen Antike existierten recht unterschiedliche Arten politischer Herrschaft: Es gab Zeiten der Königsherrschaft, es gab Militärdiktaturen, aber auch Zeiten, in denen eine kleine Gruppe privilegierter Bürger ihren eigenen Staat lenkte. Und nicht zuletzt waren es Idealvorstellungen, die noch bis in die europäische Moderne hinein die Konzepte der westlichen Intellektuellen beeinflussten: Das Bild des Marktplatzes in einer antiken Stadt, auf dem freie und selbstbewusste Bürger miteinander in aller Öffentlichkeit die Staatsgeschäfte diskutierten, ist ein solch typisch „europäisches“ Idealbild – das noch im 18. und 19. Jahrhundert politische Utopien beflügelte. Nach dem Untergang des römischen Weltreiches und der antiken Welt traten indes andere Ideale in den Vordergrund: Das Christentum wurde zur herrschenden und einzigen Religion in den sehr unterschiedlich strukturierten Regionen Europas. Und diese Religion brachte neue Organisationsformen hervor: Klöster und Mönchsorden, die sich unabhängig von staatlichen Herrschaftsformen organisierten: mit eigener Hierarchie, eigenen Machtstrukturen, eigener Justiz. Und nicht zuletzt gab es nun den Papst, das Oberhaupt der christlich-katholischen Kirche, der parallel zu den Fürsten, Königen und zum Kaiser im mittelalterlichen Europa regierte. Die politische Autorität war nicht mehr die einzige „staatliche“ Macht. Dass also mehrere Arten von Herrschaft existieren – und denkbar sind: Auch dies ist eine der Wurzeln des europäischen Verständnisses von „Zivilgesellschaft“.

Die Vielfalt der Herrschaftsformen

In den einzelnen Regionen, Provinzen und Königreichen Europas bildeten sich im Verlaufe des Mittelalters und der beginnenden Neuzeit unterschiedliche Staats- und Gesellschaftsformen heraus: Königreiche, kleinere Fürstentümer mit unfreien, „leibeigenen“ Bauern, „freie“ Reichsstädte, die nur dem Kaiser, aber keinem Fürsten untertan waren und in denen eine Gesellschaft wohlhabender Bürger und in „Zünften“ organisierter Handwerker sich selbst regierte. Oft konkurrierten in Städten, Provinzen und Fürstentümern unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen miteinander: Bürger und Aristokraten, Kleriker und weltliche Fürsten, Fürsten- und Königsherrschaft.

 Kopie der Magna Charta von 1297 © picture-alliance / dpa
Kopie der Magna Charta von 1297 © picture-alliance / dpa

Die im 16. Jahrhundert einsetzende Reformation und die Spaltung der christlichen Kirche mögen außerdem noch dazu beigetragen haben, einen Grundgedanken westlicher Zivilgesellschaften zu begründen: dass Machtpositionen und Prinzipien keinen ewigen Bestand haben, sondern immer aufs Neue ausgehandelt werden müssen. So schafften es englische Adlige bereits im Jahre 1215, ihrem König in einem Vertrag, der „Magna Charta“, umfassende Rechte abzuringen. Fortan durfte er keine Steuern mehr ohne ihre Zustimmung erheben. Und willkürliche Verhaftungen durfte der König auch nicht mehr anordnen: Ein freier Bürger durfte erst dann festgehalten werden, wenn überprüfbare Gründe vorlagen. Dieser Vertrag diente als Grundlage späterer Verfassungen in Großbritannien und den USA.

Emanzipation: Der europäische Gedanke

Der Schutz des Individuums vor der schrankenlosen Willkür des Staates, ein kodifiziertes Recht, das für alle gleichermaßen gilt: für den einfachen Bürger ebenso, wie für die Regierenden, der Gedanke, dass der Mensch – ungeachtet seiner Herkunft, seines Geschlechts, seines Gesundheitszustandes und seiner Religionszugehörigkeit – mit gleichen „Naturrechten“ begabt, geboren werde – und dass er aus dieser Position heraus sich mit anderen in freier Willensentscheidung zu einer bürgerlichen Gesellschaft zusammenschließt: All dies sind Bestandteile einer zivilgesellschaftlichen Konzeption, die sich im 18. Jahrhundert, am Vorabend der Französischen Revolution (1789), herausbildete.

Immanuel Kant, Skulptur von F. Hagemann 1801, Kunsthalle Hamburg © picture-alliance / akg-images
Immanuel Kant, Skulptur von F. Hagemann 1801 © picture-alliance / akg-images

Europäische Aufklärer wie John Locke, Charles de Montesquieu und Immanuel Kant betonten – wenn auch in unterschiedlicher Akzentuierung – die emanzipatorischen Grundlagen einer „civil society“: einer Gesellschaft freier Individuen, die auf einem miteinander vereinbarten „Gesellschaftsvertrag“ beruht. Und das bedeutet im Umkehrschluss: Der „freie Mensch“ kann nur einer sein, der sich zu befreien versteht: von einer despotischen Regierung ebenso wie von eigenen engstirnigen Vorurteilen und geistigen Beschränkungen. Der deutsche Philosoph Immanuel Kant spricht von „selbstverschuldeter Unmündigkeit“, die der Mensch nur dann überwinde, wenn er den Mut habe, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen – und nicht das nachplappere, was ihm geistige und politische Autoritäten einredeten.

Die Geschichte Europas ist reich an Versuchen, diesem Gedanken Kants zu entsprechen – und zugleich reich an Episoden, die das Scheitern dieser Versuche belegen. Dass dieser Gedanke aber bis heute zu faszinieren vermag, zeigen die vielfältigen Formen zivilgesellschaftlichen Engagements im Europa von heute. Das Spektrum reicht dabei vom lokalen Bürgerverein, der sich für Behinderte einsetzt, bis hin zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der die Klagen von Bürgern behandelt, die sich mit den gefällten Gerichtsurteilen in ihren eigenen Staaten nicht abfinden wollen. All dies sind Bestandteile einer Zivilgesellschaft, deren einzige Beständigkeit ihr Wandel ist.
Text: Dr. Dagmar Lorenz
Sinologin, Literaturwissenschaftlerin und Publizistin
Januar 2010
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